Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschied nun der Europäische Gerichtshof, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch doch nicht untergeht, wenn der Arbeitnehmer stirbt, sondern auf den Erben übergeht. (Auslegung von Art. EWG_RL_2003_88 Artikel 7 der RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung). (EuGH, Urt. vom 12.06.2014, C-118/13 (Bollacke ./. K&K)