..., daß man kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Am 27.07.2016 trat zwar eine Änderung des § 8 Telemediengesetzes in Kraft: (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.
..., daß man kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Am 27.07.2016 trat zwar eine Änderung des § 8 Telemediengesetzes in Kraft: (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.
Das OLG München entschied, daß Eltern nicht nur sagen müssen, wer den Anschluss überhaupt noch mitnutzt, sondern, daß Eltern ihre Kinder konkret verraten müssen, also namentlich benennen müssen, wenn sie den Prozess nicht verlieren wollen.
Landgericht Hamburg, Beschluß vom 12.1.2015, Az. 310 O 11/15: Die Musikindustrie hat gegen Urheberrechtsverletzungen über BitTorrent-Tracker einen Beschluß des Landgericht Hamburg gegen den Provider zum Abschalten der Trackingdienste erwirkt.
Bei einem Filesharing-Fall greift grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist ein. Das sind drei Jahre, § 195 BGB, so entschied am 13.04.2015 (Az. 125 C 579) das Amtsgericht Köln.