Mediationsverfahren sind überwiegend erfolgreich. Die erzielte Abschlußvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag.
Durch die Klärung der eigenen Interessen und Arbeit an Lösungen können Sie die zukünftige Beziehung gestalten, erhalten und verbessern. In Geschäfts-beziehungen werden durch diese Klärung Kräfte wieder frei, die zuvor für den Konflikt verschwendet wurden.
Sie bestimmen selbst, welches Ergebnis das Verfahren hat. Der Mediator bestimmt nicht, er ist nur die Gesprächsführung verantwortlich. Vor allem aber: Keine dritte Person, z.B. der Richter be-“urteilt“ die Anliegen beider Seiten. Somit müssen Sie sich nicht auf einen
Prozess einlassen, bei dem der Ausgang oft ungewiss ist.
Durch freie Festlegung der Gesprächstermine können Sie selbst bestimmen, wann Sie den Konflikt lösen. Das kann sofort und zeitnah geschehen oder auch erst, wenn die Zeit dafür passt. Kein Dritter oder das Gericht bestimmt Termine, sondern die Beteiligten. Man findet schnellere Lösungen, das spart ebenso Zeit. Auch während eines gerichtlichen Verfahrens kann man in die Mediation gehen und so noch eigenverantwortliche Lösungen finden.
Das Mediationsgesetz bestimmt, daß die Mediationsinhalte vertraulich sind. Wenn Sie aber in eine Gerichtsverhandlung gehen, ist diese meistens öffentlich. Aufgrund der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit hört man so selten von durchgeführten Mediationen, obwohl viele große Firmen diese schon in den Verträgen als verpflichtend vereinbaren, weil sie den Nutzen erkannt haben. Als Anwaltsmediator bin ich ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Während des Mediationsverfahrens sorgt der Mediator für Waffengleichheit. Er achtet darauf, daß beide Seiten gleich gut informiert sind. Es ist natürlich möglich, daß man während des Verfahrens seinen Anwalt befragt. Durch die Mediation wird zudem die Verjährung gehemmt, so daß beide Seiten einen zeitlichen Rahmen haben, innerhalb dessen in Ruhe verhandelt werden kann.
Gegenüber langwierigen und kostspieligen Gerichtssverfahren mit Anwälten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen, Fahrtkosten und der Zeit, die man aufwendet ist Mediation meistens die günstigere Alternative. Der Mediator erhält üblicherweise einen festen Stundensatz, den sich die Parteien oft teilen. Dadurch haben beide Interesse an einer schnellen Lösung. Oft übernehmen die Rechtschutzversicherer (auch nur einer Seite) die gesamten Mediationskosten.
Dies sind Varianten der Mediation, die ebenfalls kostensparend sind. Sprechen Sie mich einfach darauf an.