Kostenübernahme durch Rechtsschutz, Kostenteilung oder Stundensatz etc.

 

  • Das erste Gespräch, ob Mediation in Frage kommt, ist kostenfrei

Das erste Clearing-Gespräch, in dem ich Sie mich kennenlernen dürfen und ich Sie gern über die Mediation informiere und Ihre Fragen beantworte, ist kostenfrei.

Melden Sie sich unverbindlich telefonisch: 09404 / 6410462 

Hinterlassen Sie eine Nachricht. Ich rufe Sie gern zurück.

 

  • Stundensatz & Kostentragung

In der Regel wird mit Ihnen nach gemeinsamen Gespräch ein Stundensatz vereinbart. Die Höhe ist individuell. Sie hängt von der Zahl der Beteiligten, dem Streitwert und der Art des Konflikt ab. Sprechen Sie mich auch dazu unverbindlich an.

 

Oft tragen Rechtsschutzversicherungen die Kosten der Mediation. Sie müssen dann gar nichts bezahlen!

 

  • Nur tatsächlich in Anspruch genommene Stunden werden berechnet

Übrigens: Es wird nur der tatsächliche Zeitaufwand berechnet, anders ist das beim Anwalt.

 

  • Dauer

In der Regel kann eine Mediation innerhalb drei bis fünf Stunden beendet werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer Kurzzeitmediation von nur einer Sitzung von etwa eineinhalb Stunden. Aber auch deutlich längere und tiefergehende Mediationsgespräche sind denkbar.