Artikel mit dem Tag "Tauschbörsenprogramm"



13. März 2016
Das OLG München entschied, daß Eltern nicht nur sagen müssen, wer den Anschluss überhaupt noch mitnutzt, sondern, daß Eltern ihre Kinder konkret verraten müssen, also namentlich benennen müssen, wenn sie den Prozess nicht verlieren wollen.