Freitag, 01.04.2011
Tauschbörse: Bestreiten der Richtigkeit der IP_Adresse mit Nichtwissen reicht
OLG Köln Beschluss vom 24.03.2011 (Az.: 6 W 42/11)
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 24.03.2011 (Az.: 6 W 42/11) entgegen der vorherigen Entscheidung des Landgerichts Köln es als ausreichend erachtet, dass der Abgemahnte mit Nichtwissen bestreitet, dass seine IP-Adresse richtig ermittelt wurde. Konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Ermittlungen seien nicht erforderlich gewesen.Es ging im Fall jedoch um eine verwitwete Anschlussinhaberin...
Es hat dem OLG Köln ausgereicht, dass der Anschlussinhaber eine plausible Möglichkeit darlegt, warum er nicht der Täter gewesen sein konnte.